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Bau- und Architketenrecht |
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Dr. Georg Wegner
Karl W. Langen
Rolf Hansen (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
Dr. Stephan Geisler (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) |
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(Notarielle) Gestaltung von Kaufverträgen,
General- und Subunternehmerverträgen, Projektsteuerungsverträge
einschließlich der rechtlichen Betreuung im laufenden
Baubetrieb
Durchsetzung und Abwehr von Zahlungsansprüchen
(Werklohn für abgeschlossene Leistungen, Ansprüche
auf Abschlagszahlungen, Nachträge, Werklohn bei vorzeitiger
Vertragsbeendigung) einschließlich der Sicherung
dieser Ansprüche (Bauhandwerkersicherungshypothek)
Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen,
z.B. bei sog. „Mängeln am Bau“ (Ansprüche
auf Nacherfüllung, Ersatzvornahme, Schadensersatz)
Beratung und Vertretung der Architekten
in den Bereichen Architektenhonorar, Architektenhaftung
sowie Vertragsgestaltung im Architektenrecht
Vertretung in baurechtlichen Schieds-
und Gerichtsverfahren („Bauprozeß“),
angefangen vom selbständigen Beweisverfahren, über
das Hauptsacheverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung
sowie den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
Mit unserem verwaltungsrechtlichen Team (öffentliches
Bau- und Planungsrecht):
Beratung und Vertretung privater Bauherren, Investoren
sowie auch von Gemeinden und Städten im Bereich der
Erstellung von Bebauungsplänen und Durchführung
von Planfeststellungsverfahren, Erwirkung und Abwehr von
Baugenehmigungen |
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