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Im Rahmen von privat-rechtlichen Versicherungsverträgen
kommt es oft zu Auseinandersetzungen zwischen Versicherern
und Versicherungsnehmern. Das gilt insbesondere im Leistungsfall.
Hier stellen sich erfahrungsgemäß immer wieder
die gleichen Fragen: Liegt ein Versicherungsfall vor?
Kann sich der Versicherer zu Recht auf Leistungsfreiheit
wegen der Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen
Obliegenheiten berufen? Greifen Risikoausschlüsse?
Liegt ein Fall der Gefahrerhöhung vor?
Bei allen Fragen rund um den Versicherungsvertrag vertreten
wir sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer,
insbesondere in folgenden Versicherungszweigen:
Kraftfahrtversicherung
Allgemeine Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Feuerversicherung
Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
Arzthaftpflichtversicherung
Produkthaftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Lebensversicherung
Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung
Vertrauensschadenversicherung
Bauleistungsversicherung
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
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