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Die Kanzlei /Anwälte |
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Arno Witt |
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| Zulassung: |
Rechtsanwalt seit
1992 |
| Fachanwalt: |
Verwaltungsrecht |
| Rechtsgebiete: |
Abgabenrecht, öffentliches
Baurecht, öffentliches Dienstrecht, Enteignungs- und
Umlegungsrecht, Erschließungsrecht, öffentliches
Gewerberecht, Hochschulrecht, Kommunalabgabenrecht,
Landschafts- und Naturschutzrecht, Nachbarrecht,
öffentliches Bau- und Planungsrecht, Polizei-
und Ordnungsrecht, Schul- und Prüfungsrecht,
Verfassungsrecht, Vergaberecht, Verwaltungsrecht,
Wehrrecht
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| Mitgliedschaften: |
Arbeitsgemeinschaft
Verwaltungsrecht
im Deutschen Anwaltverein |
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Rechtsanwalt Arno Witt wurde 1961 in Kiel geboren. Nach
seinem Abitur leistete er eine zweijährige Dienstzeit
bei der Bundeswehr ab, bevor er von 1983 bis 1989 an
der Christian-Albrechts-Universität das Studium
der Rechtswissenschaften absolvierte. Den Referendardienst
im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
schloss Herr Witt mit dem 2. Juristischen Staatsexamen
im Jahr 1992 ab. Am 1. November 1992 trat er in die
Sozietät ein und ist seitdem als Rechtsanwalt tätig.
Im Juli 1995 verlieh ihm die Schleswig-Holsteinische
Rechtsanwaltskammer die Berechtigung, die Bezeichnung
„Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ zu
führen.
Rechtsanwalt Witt ist seit dem 1. Mai 2008 stellvertretendes
Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts.
Berufspolitisch engagiert er sich als Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen AnwaltVerein
– Landesgruppe Schleswig-Holstein. Außerdem
gehört der dem Fachausschuß Verwaltungsrecht
der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer an.
Rechtsanwalt Witt ist Altstipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Zu seinen privaten Interessen zählt er die ehrenamtliche
politische Arbeit. So war von 1985 bis 1998 Mitglied
der Kieler Ratsversammlung. Bis heute ist er in verschiedenen
Funktionen politisch engagiert.
Rechtsanwalt Witt ist darüber hinaus in der Fortbildung
tätig. Zu seinen Veröffentlichungen zählen:
Handkommentar zu LBO Schleswig-Holstein, Berlin, München
2001 (bearbeitet von Arndt, Jensen, Thomsen, Witt)
„Die Abrechenbarkeit von Teilstreckenausbaumaßnahmen
im Straßenbaubeitragsrecht im Lichte der Rechtsprechung
der schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichte“,
in: Zwischen Abgabenrecht und Verfassungsrecht, FS für
Hans-Joachim Driehaus, Herne, Berlin 2005
„Die Teilung von Grundstücken nach §
19 BauGB in der Fassung des EAG-Bau“, NordÖR
2005, S. 286 f.
„Reichweite und Grenzen der Tiefenbegrenzung im
Erschließungsbeitragsrecht“, Die Gemeinde
SH 2006, S. 135 f.
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